Am 14. Juli 2025 hat sich die Bürgerinitiative „Interessengemeinschaft Vorrel (kurz BI-IGV) Bürgerinitiative für Maßnahmen der Verkehrssicherheit gem. der Vision Zero im Bereich Barver- Vorrel als freier Zusammenschluss gegründet.
Es gilt die Frage der Zuständigkeiten, im Bezug auf die Verkehrssicherheit zu klären.
- Träger der Straßenbaulast für die Bundesstraße außerhalb geschlossener Ortschaften ist gem. § 5 Bundesfernstrassengesetz der Bund. Das bedeutet, dass der Bund die Verantwortung für den Bau, die Instandhaltung und die Verkehrssicherheit auf diesen Straßen trägt.
- Bundesfernstrassengesetz → https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/BJNR009030953.html
- Ein paar Informationen zum Verkehrssichherheitsprogramm 2021 - 2030
→ https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/