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Am 14. Juli 2025 hat sich die Bürgerinitiative „Interessengemeinschaft Vorrel (kurz BI-IGV)         Bürgerinitiative für Maßnahmen der Verkehrssicherheit gem. der Vision Zero  im Bereich Barver- Vorrel  als freier Zusammenschluss  gegründet.


Es gilt die Frage der Zuständigkeiten, im Bezug auf die Verkehrssicherheit zu klären.

  • Träger der Straßenbaulast für die Bundesstraße außerhalb geschlossener Ortschaften ist gem. § 5 Bundesfernstrassengesetz der Bund. Das bedeutet, dass der Bund die Verantwortung für den Bau, die Instandhaltung und die Verkehrssicherheit auf diesen Straßen trägt. 
  • Bundesfernstrassengesetz  → https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/BJNR009030953.html


  • Ein paar Informationen zum Verkehrssichherheitsprogramm 2021 - 2030

  

Vision Zero → https:///www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/DG/mFUND/Aktuell/vision-zero-innovationen-fuer-mehr-sicherheit-im-strassenverkehr.html

  → https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/

           https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Verkehrssicherheit/verkehrssicherheitsprogramm-2021-bis-2030.


  https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/StV/broschuere-verkehrssicherheitsprogramm-2021-bis-2030.pdf?__blob=publicationFile


Wenn dann die Zuständigkeiten geklärt sind, sind entsprechende Anträge zu stellen.